Honorar

Das Anwaltshonorar soll kein Hindernis darstellen, um eine angemessene rechtliche Unterstützung zu erhalten. Wir sind deshalb immer bemüht, die Anwaltskosten auf Dritte (z. B. Rechtsschutzversicherungen, Opferhilfe etc.) zu überbinden oder - sofern dies möglich und sinnvoll ist - die unentgeltliche Rechtspflege zu beantragen.

Grundsätzlich beträgt das Honorar unserer Anwält:innen in unseren spezialisierten Rechtsgebieten CHF 280.00 bis 400.00 pro Stunde zuzüglich Mehrwertsteuer. Je nach Komplexität und Interessenwert des Mandats, aber auch in Relation zu den finanziellen Möglichkeiten der Kundschaft, können ausnahmsweise höhere oder tiefere Stundensätze vereinbart werden. In gewissen Fällen können auch Pauschalen oder Kostendächer angeboten werden.

Die Stundenansätze für Mandate der unentgeltlichen Rechtspflege richten sich nach den kantonalen Tarifen. Im Kanton Zürich sind dies aktuell CHF 220.00. Gerne klären wir mit Ihnen ab, ob Sie Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege haben.

Der Stundenansatz für juristische Arbeiten von Mitarbeiter:innen ohne Anwaltspatent liegt zwischen CHF 100.00 und 200.00.